
Der Mangel an queerer Vernetzung und Struktur der queeren Community in Karlsruhe war einer der großen Beweggründe zur Gründung des Verein "queerKAstle", welcher den Aufbau eines queeren Zentrums in Karlsruhe und zudem die queere Vernetzung zum Ziel hat.
Mit der Vereinsgründung wurde das seit 2020 bestehende
Queere Vernetzungstreffen aller queeren Organisationen in Karlsruhe als Beirat in die Satzung des Vereins implementiert. Dieser Beirat soll als Zusammenkunft von Vertreter*innen aller queeren Strukturen in Karlsruhe gemeinsam versuchen, die vielfältigen Bedürfnisse der queeren Community in die Vereinsstruktur mit einzubinden und die Vernetzung innerhalb der Stadt zu fördern.
Auf dieser Grundlage wurden von uns, dem Beirat von queerKAstle, unterschiedlichste Forderungen und Bedürfnisse der queeren Community in Karlsruhe zusammengetragen.
Der erste Forderungskatalog „Queer leben in Karlsruhe“ wurde im Rahmen des Regenbogenempfangs der Stadt Karlsruhe am 01. Juni 2023 an den Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup übergeben. Inhalt des Forderungskatalogs sind die 8 Themenbereiche (Förderung der Community, Vernetzung und Unterstützung, Bildung und Beratung, Verwaltung und Sicherheit, Gesundheit, Queer & Alter, Geschichte und Erinnerung, Sport und Kultur) mit insgesamt 36 Forderungen.
Der aktuelle Forderungskatalog ist hier einsehbar.
Nachdem die Entscheidung über die Anerkennung der ICF Karlsruhe als freier Träger der Jugendhilfe im Juni erfreulicherweise vertagt wurde, steht das Thema nun unvermittelt wieder auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses am 7. Oktober.
Doch an der Ausgangslage hat sich nichts geändert: Keine einzige der in unserem offenen Brief (vom Juni 2026) gestellten Fragen – insbesondere zur diskriminierungsfreien Arbeit mit queeren Jugendlichen, zum vermittelten Frauen- und Familienbild sowie zur reproduktiven Selbstbestimmung – wurde von der ICF beantwortet. Wie auch der aktuelle Artikel von Fundiwatch („Jugendhilfe oder Investition in Gottes Königreich?“) unterstreicht, bestehen die massiven Zweifel an der grundgesetzkonformen Ausrichtung des Trägers vollumfänglich fort.
Trotz dieser völlig ungeklärten Sachlage zeichnet sich ab, dass es im Ausschuss offenbar eine Mehrheit geben könnte, die diesen Antrag nun bewilligt. Wir warnen den Gemeinderat und den Jugendhilfeausschuss eindringlich davor, hier einen Präzedenzfall zu schaffen. Nach § 75 SGB VIII setzt die Anerkennung zwingend voraus,
dass der Träger „die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit
bietet“. Wird die ICF Karlsruhe nun anerkannt, ohne dass diese Gewähr – gerade im Hinblick auf Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung – zweifelsfrei nachgewiesen ist, verkommt dieses gesetzliche Schutzkriterium zur reinen Formalie. Dies öffnet Tür und Tor für künftige Anerkennungen ähnlich bedenklicher Gruppierungen.
Dass diese Entscheidung ausgerechnet jetzt getroffen werden soll, ist geradezu zynisch:
Nur zwei Tage später, am 9. Oktober, findet der Auftakt zur „Woche der seelischen
Gesundheit“ statt. Gerade für queere Jugendliche sind die unbedingte Akzeptanz ihrer
Identität und ein diskriminierungsfreies Umfeld von zentraler Bedeutung für ihre mentale Gesundheit. Dass nun zeitgleich ein Träger in der Jugendhilfe anerkannt werden soll, bei dem erhebliche Zweifel am Schutz genau dieser jungen Menschen bestehen, sendet ein fatales Signal.
Wir fordern die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf: Nehmen Sie Ihre Verantwortung für den Schutz und die uneingeschränkte Akzeptanz aller Jugendlichen ernst. Eine Anerkennung „auf gut Glück“ darf es nicht geben. Solange die ICF Karlsruhe nicht transparent und verbindlich klärt, wie sie den Schutz queerer junger Menschen sicherstellt, muss der Antrag abgelehnt werden.
