Queere Selbstbehauptung
(Technik-Training)

Technik-Training

Queere Selbstbehauptung & Selbstverteidigung.

Am 12. Oktober 2025 findet unser erstesTechnik-Training: Queere Selbstbehauptung- und Selbstverteidigung für alle queeren Menschen in Karlsruhe und Umgebung statt. Du willst mehr über körperliche Selbstbehauptung lernen und lernen wie du dich in Gefahrensituationen verteidigen/behaupten kannst? Dann ist dies der ideale Workshop für dich.

Der Workshop ist auf eine Teilnehmendenanzahl von 12 Personen begrenzt, so dass ein persönliches Umfeld geschaffen werden kann. Die Gebühr für das 3-stündige Training beträgt 25,- €. Die Begleichung der Gebühren muss vor Beginn erfolgen.

Anmeldefrist: 05. Oktober 2025

Um was geht’s?

Alle Menschen können die Bereitschaft entwickeln, sich in jeder Situation zu wehren, in der sie nicht mit Respekt behandelt werden.

In diesem Technik-Training erlernen die Teilneh­menden in einem sicheren Umfeld körperliche Techniken, die es
ermöglichen, sich bei direkten körperlichen Angriffen
sofort und effektiv zu verteidigen. Mit mentalen Übungen wird das Selbstvertrauen in die eigene Stärke trainiert.

Für dieses Training ist ein vorheriger Besuch eines
Basis-Workshops oder einer unserer FLINTA*-Trainingsgruppen Voraussetzung

Für Wen?

Queere Menschen in Karlsruhe und Umgebung. (Gemischte Gruppe)
Gruppengröße: 10 - 12 Teilnehmende

Wann und Wo?

Am 12. Oktober 2025 von 14.30 bis 17.30 Uhr. Der Workshop findet bei In Nae statt.

Was kostet es?

Ein Platz kostet 25€ pro Person.

Falls du eine finanzielle Alternative/Hilfe brauchst, melde dich gerne bei uns.

Wer leitet die Gruppe?

Die Gruppe wird von Astrid Neumann, queer-feministische Trainerin für Selbstbehauptung und Selbstverteidigung geleitet

Anmeldung: Queere Selbstbehauptung (Technik-Training)
Vorname, Nachname
Pronomen z.B. "sie/ihr"
E-Mail-Adresse
Die Gebühr kann entweder per Überweisung oder Lastschrifteinzug beglichen werden. Die Gebühr wird vor Beginn fällig. Die Anmeldung ist erst nach Zahlungseingang verbindlich.
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Eine Rückerstattung von Teilnahmegebühren ist nur bei Ausfall bzw. nicht stattfindenden Kursen durch die Kursleitung möglich. Erstattungen bei Nichterscheinen ist ausgeschlossen.
=
Skip to content